Rechenschaft - zur Rechenschaft genügen

German Notes: 

Kelch: 4:8 ... und händigt ihr den Waisen ihren Besitz aus, dann nehmt Zeugen in ihrer Gegenwart, wobei auch sei, dass das Aushändigen des Besitzes mit einem Gutschreiben (Quittung) festgehalten werde, auf dass es zur Rechenschaft genüge.