Bestimmung (Anordnung)
Marianne Uehlin... - Wed, 10/27/2010 - 10:32
German Notes:
Kelch: 3:196 ... also soll jede Obrigkeit durch das Volk berufen sein, so diese in des Volkes Gunst steht und nur als dessen Ermächtigte (Bevollmächtigte) die Bestimmungen (Anordnungen) ausführt.
English Translation:
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